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Stiftung

Bild Stiftungsurkunde  

Durch die Errichtung einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens dauernd einem gemeinnützigen oder karitativen Zweck widmen. Die Stiftung können Sie entweder bereits zu Lebzeiten errichten, oder Sie ordnen in einem Testament oder Erbvertrag an, dass die Stiftung nach Ihrem Tod errichtet wird. Wir bereiten Ihnen die Urkunde und  Handelsregisteranmeldung sowie -auf Anfrage- die Statuten vor und führen die notwendigen Beurkundungen durch.

     

 

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Durch die Errichtung einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens dauernd einem gemeinnützigen oder karitativen Zweck widmen. Die Stiftung können Sie entweder bereits zu Lebzeiten errichten, oder Sie ordnen in einem Testament oder Erbvertrag an, dass die Stiftung nach Ihrem Tod errichtet wird. Wir bereiten Ihnen die Urkunde und  Handelsregisteranmeldung sowie -auf Anfrage- die Statuten vor und führen die notwendigen Beurkundungen durch.

     

 

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Goldau
Parkstrasse 3

Postfach 160

6410 Goldau

 

Tel. 041 855 11 51
Fax 041 855 21 51

info@notariat-goldau.ch

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