Notariat Goldau
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Grundstückgeschäfte

Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

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Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Goldau
Parkstrasse 3

Postfach 160

6410 Goldau

 

Tel. 041 855 11 51
Fax 041 855 21 51

info@notariat-goldau.ch

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