Notariat Goldau
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Dienstbarkeiten

 

Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte, Leitungsrechte sowie Grenz- und Näherbaurechte. Die Errichtung einer Dienstbarkeit ist in den meisten Fällen zu beurkunden und die Dienstbarkeit muss in das Grundbuch eingetragen werden. Mit der Eintragung im Grundbuch hat sie nicht nur Wirkung gegenüber dem heutigen, sondern auch gegenüber allen künftigen Grundeigentümern.

     

Dienstbarkeiten

 

Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte, Leitungsrechte sowie Grenz- und Näherbaurechte. Die Errichtung einer Dienstbarkeit ist in den meisten Fällen zu beurkunden und die Dienstbarkeit muss in das Grundbuch eingetragen werden. Mit der Eintragung im Grundbuch hat sie nicht nur Wirkung gegenüber dem heutigen, sondern auch gegenüber allen künftigen Grundeigentümern.

     

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt Goldau
Parkstrasse 3

Postfach 160

6410 Goldau

 

Tel. 041 855 11 51
Fax 041 855 21 51

info@notariat-goldau.ch

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