Notariat Goldau
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Stockwerkeigentum

Bild Stockwerkeigentum  

Beim Stockwerkeigentum sind Sie Eigentümer eines Anteils an einer Wohn- oder Gewerbebaute samt Umgebung. Dieser Eigentumsanteil berechtigt Sie zur alleinigen Benützung von bestimmten Räumen wie Wohnungen oder Büros. Die Zuteilung der Räume wird zum Zeitpunkt der Begründung des Stockwerkeigentums vorgenommen. Auch beim Stockwerkeigentum müssen alle Handänderungen beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

     

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Beim Stockwerkeigentum sind Sie Eigentümer eines Anteils an einer Wohn- oder Gewerbebaute samt Umgebung. Dieser Eigentumsanteil berechtigt Sie zur alleinigen Benützung von bestimmten Räumen wie Wohnungen oder Büros. Die Zuteilung der Räume wird zum Zeitpunkt der Begründung des Stockwerkeigentums vorgenommen. Auch beim Stockwerkeigentum müssen alle Handänderungen beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

     

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Notariat Grundbuchamt Konkursamt Goldau
Parkstrasse 3

Postfach 160

6410 Goldau

 

Tel. 041 855 11 51
Fax 041 855 21 51

info@notariat-goldau.ch

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