Erwerben Sie ein Baurecht, können Sie auf oder unter der Bodenfläche eine Baute, z.B. ein Wohn- oder Gewerbehaus, errichten. Während der im Baurechtsvertrag vereinbarten Dauer sind Sie Eigentümer dieser Baute, wofür Sie dem Grundeigentümer Zinsen entrichten. Nach Ablauf der Baurechtsdauer fallen die vom Baurechtsnehmer erstellten Bauten meist gegen Bezahlung einer Entschädigung an den Grundeigentümer zurück (Heimfall).