Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wer Eigentümer eines bestimmten Grundstückes ist, wie sich dieses Grundstück beschreibt (Fläche, Bebauungsart) und welche Einträge bezüglich dieses Grundstückes im Grundbuch bestehen.
Grundbuchauszüge können bei uns auch ohne Interessennachweis bestellt werden (dann allerdings ohne die Aufführung von Grundpfandrechten und Vormerkungen sowie einzelner Anmerkungen).
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Grundbuchauszügen Gebühren auslöst.