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Konkurse

Zuständig für die Durchführung von Konkursverfahren ist das Konkursamt am Sitz der Gesellschaft oder am Wohnsitz des Konkursiten.

 

Konkurseröffnungs-Begehren sind direkt an das zuständige Bezirksgericht zu stellen.

 

Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung. Kontaktieren Sie uns!